Eine Vorlage strukturiert die Aufnahme – aber sie beweist nichts. Datum, Fotos und Werte lassen sich nachträglich anpassen, und niemand kann von außen prüfen, ob das Dokument echt und unverändert ist. Genau daran scheitern viele Protokolle vor Versicherern und Gerichten. Seit dem OLG-Stuttgart-Urteil vom 28.10.2025 ist die Anforderung an die Nachweisqualität bei Rückgabeschäden zusätzlich gestiegen.