Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kommt oft eine Rechnung: Schäden, Minderwert, Mehrkilometer. Nicht alles davon ist berechtigt. Wer den Zustand belegen kann, zahlt nur, was wirklich zulässig ist.
Grundregel vorweg: Sie schulden dem Leasinggeber das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand – also mit normalen Gebrauchsspuren, aber ohne darüber hinausgehende Schäden. Genau an der Grenze zwischen „normal" und „ersatzpflichtig" entsteht der Streit. Diese Positionen können bei der Rückgabe auf Sie zukommen.
Kann er einen Schaden nicht sauber belegen – oder können Sie belegen, dass er bereits bei Ausgabe vorhanden war –, ist die Forderung nicht durchsetzbar.
Leichte Waschstraßenkratzer, minimale Steinschläge, üblicher Innenraumverschleiß: Das ist mit den Leasingraten abgegolten und darf nicht berechnet werden. Die Kunst liegt in der Abgrenzung – und die entscheidet sich an der Dokumentation.
Dellen, tiefe Kratzer, Beschädigungen an Felgen, Rissen, fehlende Teile: ersatzpflichtig. Wichtig ist, dass jeder Schaden einzeln benannt, bewertet und belegt wird. Eine pauschale Sammelrechnung „diverse Schäden" ist angreifbar.
Häufig wird nicht die Reparatur, sondern ein Minderwert (Wertverlust) abgerechnet. Dieser muss je Schaden nachvollziehbar hergeleitet werden – das bloße Aufsummieren von Kostenvoranschlägen genügt nicht. Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart (28.10.2025) hat diese Anforderung an den Leasinggeber ausdrücklich bestätigt.
Wird die vereinbarte Laufleistung überschritten, fällt ein vertraglich festgelegter Cent-Betrag pro Mehrkilometer an (Minderkilometer werden teils erstattet). Voraussetzung: Der Kilometerstand bei Rückgabe ist eindeutig belegt. Ein bestrittener oder falsch notierter Stand kann hier schnell mehrere Hundert Euro ausmachen.
Eigenes Rückgabeprotokoll mit Fotos anfertigen – nicht allein auf das des Leasinggebers verlassen.
Ausgangszustand kennen: Wer schon bei Übernahme dokumentiert hat, kann „war schon vorher da" beweisen statt nur behaupten.
Kilometerstand fotografieren – mit Zeitbezug, nicht nur notieren.
Jeden angesetzten Schaden einzeln prüfen: Ist er über Normalmaß? Ist der Minderwert hergeleitet?
Bei Zweifeln ein unabhängiges Gutachten gegenrechnen.
Comcentra Logs erzeugt bei Ausgabe und Rückgabe je ein Protokoll, das sich nicht nachträglich ändern lässt: Fotos live vor Ort mit Ort und Zeit, jeder Schaden einzeln am Schema markiert, Kilometerstand ans Foto gebunden, dazu ein Vorher/Nachher-Vergleich. So lässt sich eindeutig klären, welcher Schaden wann entstanden ist – die Grundlage, um nur berechtigte Kosten zu zahlen. Das schützt Leasingnehmer vor überhöhten Forderungen und gibt Leasinggebern die vom Gericht verlangte Nachweisqualität.
Für normale Gebrauchsspuren in der Regel nichts, für darüber hinausgehende Schäden Reparatur- oder Minderwertkosten, dazu gegebenenfalls Mehrkilometer.
Gebrauchsspuren sind altersübliche, kleine Abnutzungen; ein Schaden geht darüber hinaus und ist erstattungsfähig. Die Abgrenzung ist der häufigste Streitpunkt.
Mit einem beweissicheren Rückgabeprotokoll: der dokumentierte Zustand mit Fotos, Ort und Zeit, den niemand nachträglich zu Ihren Lasten verändern kann.
Der Wertverlust, der trotz Reparatur bleibt – etwa nach einem größeren Schaden. Er kann zusätzlich zu den Reparaturkosten angesetzt werden.
Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.